Europäische Flughäfen verschärfen Flüssigkeitsvorschriften

Europäische Flughäfen verschärfen Flüssigkeitsvorschriften

Ab dem 1. September werden die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck an Flughäfen in der gesamten Europäischen Union erneut verschärft. Passagiere dürfen wieder nur Behälter mit maximal 100 Millilitern mitführen. Zudem müssen Flüssigkeitsbehälter gemeinsam in einem transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Volumen von einem Liter verpackt werden. Die 2006 eingeführten Flüssigkeitsregeln waren an einigen deutschen Flughafenkontrollen gelockert worden, wenn das Gepäck mittels Computertomographie-Scannern überprüft werden konnte.

Diese Technologie, die für medizinische Scans entwickelt wurde und schnell ein dreidimensionales Bild des Inhalts einer Tasche erstellen kann, wurde verwendet. EU-Beamte haben jedoch Zweifel an der Zuverlässigkeit der neuen CT-Gepäckscanner geäußert. Die deutschen Bundespolizei und der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport wiesen am Mittwoch auf die bevorstehende Regeländerung hin. Die lockereren Regeln, die es erlaubten, Flüssigkeiten im Gepäck zu belassen, gehören zumindest vorübergehend der Vergangenheit an, bis eine Sicherheitsüberprüfung der neuen Scanner durchgeführt wird. Medikamente und flüssige Babynahrung sind von den Flüssigkeitsregeln ausgenommen.

Neue EU-Vorschriften ermöglichten es, dass die Flüssigkeitsbehälter bei Kontrollen mit neuen Scannern im Gepäck verbleiben konnten, anstatt entfernt zu werden. Flüssigkeiten und Elektronik müssen jedoch weiterhin bei Kontrollen mit herkömmlichen Scannern ausgepackt und separat vorgelegt werden, die an vielen Flughäfen in der EU, einschließlich in Deutschland, noch weit verbreitet sind.

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