Deutschland im Streik: Abgesagte Flüge und Züge sorgen für Reisechaos im ganzen Land

Deutschland im Streik: Abgesagte Flüge und Züge sorgen für Reisechaos im ganzen Land

Wie kann man herausfinden, ob der eigene Flug oder Zug gestrichen wurde und wie man eine Umbuchung oder Rückerstattung erhält, wird in diesem Artikel erläutert. Der Streik von Flugzeugen und Zügen in Deutschland wird bis zum Wochenende erheblich gestört sein. Lufthansa, Deutschlands Flaggschiff-Airline, erwartet “umfangreiche Auswirkungen auf das Flugprogramm”. Die offiziellen Streikzeiten des Bodenpersonals von Lufthansa sind vom Mittwoch um 20:00 Uhr bis Samstag um 7:10 Uhr.

Der Streik von Fern- und Regionalzügen beginnt am Donnerstag um 2:00 Uhr und soll laut GDL-Gewerkschaft bis Freitag um 13:00 Uhr dauern. GDL hat erklärt, dass sie erwarten, dass die Bahnreisen “unzuverlässig” sein werden, sodass sich die Streikzeiten kurzfristig ändern könnten und Zugbetreiber nicht im Voraus planen können. Die Gewerkschaft Ver.di fordert eine Lohnerhöhung von 12,5% oder mindestens 500 € mehr pro Monat in Verhandlungen für fast 25.000 Bodenmitarbeiter von Lufthansa, darunter Einchecken, Flugzeugabfertigung, Instandhaltung und Frachtpersonal.

Alle Flughäfen in Deutschland sind wahrscheinlich in gewissem Maße betroffen. Um herauszufinden, ob Ihr Lufthansa-Flug gestrichen wurde, empfiehlt es sich, regelmäßig die Website von Lufthansa zu überprüfen. Passagiere, die von einer Annullierung betroffen sind, erhalten Informationen zu Stornierungen und Umbuchungsmöglichkeiten per E-Mail oder über die Lufthansa-App. Flüge, die aufgrund des Streiks storniert wurden, können kostenlos umgebucht werden.

Viele Passagiere beschweren sich über den Kundenservice von Lufthansa, da es zu stundenlangen Wartezeiten an den Telefonleitungen kommt und dann keine Hilfe erhalten wird. Es wird geraten, während des Streiks die Kontaktinformationen auf dem Online-Buchungskonto auf dem neuesten Stand zu halten, um von der Fluggesellschaft leicht kontaktiert werden zu können. In Bezug auf eine Rückerstattung stehen den Passagieren laut EU-Richtlinien Ansprüche zu, wenn ihr Flug gestrichen wurde.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *