In Frankfurt begann am Montag der Prozess gegen drei ehemalige deutsche Top-Fußballfunktionäre in einem 13,7-Millionen-Euro ($14,8 Millionen) Steuerhinterziehungsfalls im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft 2006. Die ehemaligen Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger, sowie der ehemalige Generalsekretär Horst Schmidt, sollen falsche Steuererklärungen im Zusammenhang mit dem Turnier abgegeben haben. Die erfolgreiche Ausrichtung der Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland, oft als “Das Sommermärchen” bezeichnet, wurde später für die Organisatoren zu einem Albtraum, als Jahre später Vorwürfe wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten auftauchten.
Bei dem aktuellen Prozess vor dem Frankfurter Landgericht wird den drei Männern vorgeworfen, im Jahr 2006 insgesamt 13,7 Millionen Euro an verschiedenen Steuern hinterzogen zu haben. Die Anklage besagt, dass ein wesentlicher Teil des Falls sich um das Organisationskomitee dreht, das im Jahr 2005 rund 6,7 Millionen Euro erhielt und vom DFB in den Jahresabschlüssen als Betriebsausgaben für eine Weltcup-Gala angegeben wurde. Die Gala fand jedoch nie statt, das Geld wurde stattdessen für andere Zwecke verwendet, sodass die Zahlung nicht als steuerlich absetzbar hätte anerkannt werden dürfen. Die Ankläger behaupten, dass das Geld verwendet wurde, um einen Kredit zurückzuzahlen, den Fußballlegende Franz Beckenbauer – der das Organisationskomitee leitete und letzten Monat verstorben ist – privat von dem verstorbenen Robert Louis-Dreyfus, dem früheren Chef des Sportbekleidungsgiganten Adidas, aufgenommen hatte.
Der Fall hat eine lange Geschichte. Das Frankfurter Landgericht hatte ihn bereits zweimal fallen gelassen, aber diese Entscheidungen wurden von den Anklägern angefochten und ein höheres Gericht ordnete an, dass er wieder aufgenommen werden müsse. Der ehemalige FIFA-Generalsekretär Urs Linsi, ein Schweizer Staatsbürger, war ursprünglich ebenfalls wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt, aber die Verfahren gegen ihn wurden eingestellt, und er wird als Zeuge der Ankläger aussagen. Am Montag kritisierten die Anwälte von Niersbach, Zwanziger und Schmidt die Wiedereröffnung des Verfahrens. Einer von ihnen forderte, dass der Prozess gestoppt werde, unter Verweis darauf, dass Verfahren in der Schweiz wegen Betrugs im Jahr 2021 aufgrund der Verjährung eingestellt worden seien.