Generalstreik am 1. Februar stört Flüge an deutschen Flughäfen

Generalstreik am 1. Februar stört Flüge an deutschen Flughäfen

Aufgrund eines für den 1. Februar angesetzten Streiks werden Abflüge an 11 Flughäfen in Deutschland nicht möglich sein, während auch eingehende Flüge voraussichtlich beeinträchtigt sein werden, so das Situation Centre des bulgarischen Außenministeriums am 31. Januar. Die 11 betroffenen Flughäfen, an denen keine Abflüge möglich sind, befinden sich in Berlin, Hamburg, Bremen, Hannover, Köln, Düsseldorf, Leipzig, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Main und Stuttgart.

Betroffene Passagiere werden gebeten, sich an ihre Fluggesellschaft zu wenden, um Informationen zur Umbuchung und zu alternativen Reisemöglichkeiten zu erhalten, so das Außenministerium. Lufthansa gab auf ihrer Website bekannt, dass die Gewerkschaft Verdi Streiks des Sicherheitspersonals an mehreren deutschen Flughäfen am 1. Februar angekündigt hat. Passagiere können daher erhebliche Einschränkungen an den Sicherheitskontrollen erwarten, so die Fluggesellschaft.

Lufthansa empfiehlt dringend, dass Reisende, die am 1. Februar von den Flughäfen Frankfurt, Hamburg, Bremen, Berlin, Leipzig, Dresden und Erfurt starten möchten, nicht zum Flughafen kommen. Auch Kunden, die mit dem Zug zum Flughafen Frankfurt reisen und einen Anschlussflug von Frankfurt aus haben, sollten aufgrund des Streiks an den Sicherheitskontrollen nicht in den Abflugbereich gelangen. Lufthansa prüft derzeit die Auswirkungen auf den Flugplan und wird Sie über Aktualisierungen auf lufthansa.com und der Kunden-App informieren.

Die Fluggesellschaft bietet Gästen, die am 1. Februar internationale Flüge nach Frankfurt antreten, die gleichen Umbuchungsoptionen an. Es wird empfohlen, dieses Angebot anzunehmen, da auch im Transitbereich mit längeren Warte- und Transferzeiten zu rechnen ist. Passagiere von Inlandsflügen am 1. Februar nach Frankfurt haben bereits die Möglichkeit, ihren Flugcoupon gegen ein Deutsche Bahn Ticket auf dieser Seite kostenlos umzutauschen, auch wenn ihr Flug noch nicht storniert wurde. Die Zugfahrt muss am Ausgabetag begonnen werden und ist zwei Tage gültig.

Reisende werden gebeten, nicht mit dem Zug nach Frankfurt zu fahren, wenn sie einen Anschlussflug ab Frankfurt haben, da sie aufgrund des Streiks an den Sicherheitskontrollen keinen Zugang zum Abflugbereich haben werden, so Lufthansa.

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