Das Bundesverfassungsgericht begann in dieser Woche mit Anhörungen zur Verwendung neuer Polizeiüberwachungssoftware in den Bundesländern Hessen und Hamburg, die beide umstritten Gesetze geändert haben, um die neue Software zu integrieren. Obwohl “Hessendata”, angepasst vom Gotham-Programm des US-Unternehmens Palantir, noch nicht in Hamburg verwendet wird, wird es bereits seit 2017 von der Polizei in Hessen umfangreich eingesetzt. Die Verfassungsbeschwerde wurde beim deutschen Verfassungsgericht in Karlsruhe von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingereicht, die 11 Kläger vertritt, darunter die bekannte, in Frankfurt ansässige Anwältin Seda Basay-Yildiz, die argumentierte, dass damit umfangreiche Social Media-Daten durchsucht werden können, um Profile von Verdächtigen zu erstellen, bevor überhaupt Straftaten begangen wurden.
Die hessische Landesregierung argumentiert dagegen, dass das Programm nicht mehr tut als Daten zu koordinieren, die bereits aus anderen Quellen wie Überwachungskameras und öffentlichen Online-Daten gesammelt wurden, und für die Verhinderung schwerer Verbrechen unerlässlich ist. Die genauen Funktionen des Programms und die rechtliche Verwendung waren Thema der Anhörung am Dienstag und bleiben dennoch unklar, da wenig öffentlich über die Software bekannt ist. Es gibt Bedenken, dass die Software weitreichende Eingriffe ermöglichen könnte und sogar zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen verwendet werden kann. Die Polizei in Hessen möchte sie auch zur Profilierung von Kindesmissbrauchern und Menschenhändlern verwenden. Besorgnisse über die Verwendung der Software, die nun von vielen europäischen Polizeikräften verwendet wird, sind bereits früher geäußert worden.
Es herrscht Uneinigkeit darüber, ob die Software, die von der Polizei in Hessen (und möglicherweise auch in Hamburg) genutzt wird, rechtmäßig ist und ob sie die Privatsphäre der Bürger angemessen schützt. Die Daten, die die Polizei verwendet, werden für verschiedene Zwecke gesammelt, und es gibt Bedenken, dass die Eingriffe in die Privatsphäre zu weitreichend sind. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird in mehreren Monaten erwartet. Währenddessen werden die Polizeibehörden in Hessen und vielleicht auch in Hamburg weiterhin die umstrittene Software nutzen.